Wie zur Zeit viele Leute bin ich etwas ungehalten und ziemlich unzufrieden mit Cablecom, der “unbeliebtesten Firma” der Schweiz (Artikel in “Das Magazin” vom 11. März). Innerhalb der letzten sechs Monate sind Cablecom drei mal Fehler unterlaufen, die einfach nicht vorkommen dürften:

  • Der Besuch eines Cablecom-Technikers bei den Nachbarn führte dazu, dass in unserer Wohnung das Internet für etwa vier Tage nicht mehr funktionierte (das der Nachbarn aber schon).
  • Mindestens zwei Unternehmen (das Versandhaus Heine sowie Premium Daten at shoppingnews.ch) haben mir Spam gesendet an eine Email-Adresse, die ausser mir nur Cablecom kennt. In einem Artikel des K-Tipp vom 28. März über einen ähnlichen Fall steht, dass Cablecom in den AGB die Weitergabe nicht ausschliesse und dass in den Web-Formularen zur Bestellung eines Internet-Anschlusses nirgends eine Möglichkeit bestehe, die Weitergabe seiner Daten explizit zu unterbinden. Da ich schon jahrelang Kunde von Cablecom bin und prinzipiell immer die Weitergabe meiner Daten verbiete, muss ich annehmen, dass Cablecom mir nie die Gelegenheit gab, auf einem Formular ein entsprechendes Häkchen zu platzieren. Ob dieses Vorgehen mit den Datenschutz-Vorschriften vereinbar ist, kann ich nicht beurteilen; aber falls weiterhin Spam eintrifft, könnte das ein Fall für die neue Anti-Spam-Gesetzgebung sein, die seit dem 1. April Spam verbietet.
  • Trotz vieler kritischer Berichte haben wir es vor einigen Tagen riskiert, unseren Telefonanschluss zu Cablecom zu wechseln. Der Kundenberater im Fachmarkt, der meine Anmeldung entgegennahm, hat es jedoch nicht geschafft, das Formular richtig auszufüllen. Nach meiner Nachfrage beim Kundendienst musste ich heute das Formular ein zweites Mal unterschreiben. Es stellte sich heraus, dass der Kundenberater vergessen hatte, neben seinem Namen auch noch seine Personalnummer auf das Formular zu setzen. Jetzt bin ich ja gespannt, wie gut das Telefonieren mit Cablecom funktionieren wird.

Auszug aus den geänderten besonderen Bestimmungen (PDF) vom Februar 2006 (Kapitel 6, Fair Use):

Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Internetanknüpfung andere Nutzer nicht beeinträchtigen, hindern oder einschränken. Insbesondere während den Spitzenzeiten zwischen 16 und 24 Uhr darf der Kunde das IP-Netz durch das andauernde Ausschöpfen seiner maximalen Übertragungskapazität (excessive usage) für die Peer-to-Peer Nutzung, das Betreiben von Gameservern, den Download von Foren usw. nicht in einer Weise belasten, welche die Performance anderer Kunden beeinträchtigen würde.

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Peter Steiner

Software Developer and Opinionated Citizen

Switzerland